Sicherheit braucht individuelle Lösungen | Schneider

Der Schutz von Leib und Leben beginnt bereits bei der Gebäudekonzeption. Gerade bei Schulen, Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen sollten Planer und Architekten individuelle Bedürfnisse sowie die notwendigen Normen berücksichtigen.

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Stiller Alarm per Tastendruck – je nach Anwendungsbereich können normgerechte Sprechstellen über simple oder komplexe Oberflächen verfügen.

Angesichts zunehmender gesellschaftlicher Verrohung und ­diffuser terroristischer Bedrohungen bis hin zur wachsenden Angst vor Amokläufen steigt das Bedürfnis nach Sicherheit im öffent­lichen Raum. Besonders hoch ist der Handlungsdruck in Schulen, Kitas oder ganz allgemein Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Architekten und Planer stehen immer häufiger vor der Aufgabe, die Grundlagen für ein sicheres Gebäude bereits in der Konzeptionsphase zu legen, verfügen gleichzeitig jedoch nicht immer über die Kenntnisse der teilweise recht komplexen technischen Zusammenhänge.

Geltende Normen als Orientierung nutzen
Klärungsbedürftig sind zahllose Fragen wie beispielsweise ob eine Videoüberwachung gebraucht wird, ob eine Zugangskontrolle erforderlich ist und inwiefern sich Inklusion und Barrierefreiheit auf ein ganzheitliches Sicherheitskonzept auswirken. Lösungen „von der Stange“ helfen nicht weiter, Bedrohungslage und Risikoszenarien müssen jeweils individuell analysiert und im Einzelfall bewertet werden. Ein Beispiel: Während in einem Arbeitsamt „stille“ Schalter zur Alarmierung des Sicherheitsdienstes Sinn machen, sind derartige Alarm­geber in den Klassenräumen einer einfachen Grundschule in aller Regel unnötig.

Normen für mehr Orientierung
Für Planungs- und Architektenbüros empfiehlt sich als klarer und äußerst hilfreicher Leitfaden die DIN VDE V 0827, die derzeit auch als Vorbild für eine künftige europäische Richtlinie dient. Darin abgebildet werden unter anderem technische Systeme, die in Schulen, Kitas oder anderen Einrichtungen dazu geeignet sind, in Gefahrenfällen Hilfe herbei zu rufen, Alarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen. Die Norm geht sehr konkret auf die geforderten Merkmale der eingesetzten Systeme ein, definiert je nach Einsatzbereich unterschiedliche Sicherheitsgerade und zeigt auf, wer für die Umsetzung und Einhaltung zuständig ist. In dieser Funktion legt die Norm DIN VDE V 0827 auch eine gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit der bei der Einrichtung beteiligten Gewerke.

Übung macht den Meister – auch im Ernstfall
Der Normungsausschuss empfiehlt grundsätzlich Systeme zu verwenden, die nicht nur erst im Notfall zum Einsatz kommen, sondern die tagtäglich in Gebrauch sind. Hintergrund ist die psychologisch bestätigte Beobachtung, dass Menschen sich immer erst eine gewisse Zeit an die Anwendung neuer Technikengewöhnen müssen, bevor sie in Extremsituationen ausreichend sicher in deren Bedienung sind.

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Touch-Displays, individualisierbare Layouts sowie flexible Einsatzzwecke bieten Schulen und Kitas zahlreiche Vorteile.

Praktischer Nebeneffekt: Ein in die Klassenräume integriertes Sprechstellen-System läßt sich nicht nur für Notfalldurchsagen und situationsbedingte Verhaltensanweisungen nutzen – es kann für allgemeine Ansagen eingesetzt werden und so auch dazu beitragen, die Kommunikation innerhalb der Schule allgemein zu verbessern. Entscheidend für die Erreichung der relevanten Schutzziele in Schulen und Kitas ist in jedem Fall die Möglichkeit der Rücksprache zwischen dem Hilfesuchenden und den Sicherheitsverantwortlichen. Nur auf diese Weise läßt sich im Alarmfall zeitverlustlos eine der Situation angemessene Reaktion abstimmen.

Alarm-Evaluierung per Stimmübertragung
Die DIN VDE V 0827 empfiehlt für den Einsatz in Schulen, Bildungsstätten und anderen öffentlichen Institutionen den Einsatz integrierter Systemlösungen. Eine solche Anlage besteht aus einer beliebigen Anzahl strategisch im Gebäude verteilter Sprechstellen und „Stiller Alarm“-Schalter, die (vergleichbar Nervenbahnen und dem Gehirn) mit einer zentralen Leitstelle des Systems verbunden sind. Die Position der rufenden Nebenstelle wird dem Empfänger mit übertragen, er weiß so exakt, in welchem Gebäude und welchem Raum der Alarm ausgelöst wurde. Durch die integrierte Sprechfunktion ist er in der Lage, beim Hilfesuchenden konkrete Einzelheiten zu erfragen und präzise Handlungsanweisungen zu geben. Unabhängig davon, ob dieser sich in einem Flur, dem Lehrerzimmer oder in einem Unterrichtsraum aufhält. Ist die Sprechstelle sogar mit Kamera und Display ausgestattet, kann im Falle eines Notrufs mit direktem Blickkontakt kommuniziert werden.

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